Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Sozialpädagogische Pflegefamilien

 

Sozialpädagogische Pflegefamilien sind besonders für Kinder geeignet, die noch viel Nestwärme, Zuwendung und Nähe von festen Bezugspersonen brauchen, deren Symptomatik einen intensiven Erziehungsrahmen erfordert, die weder in einer Heimgruppe, noch in einer normalen Pflegefamilie adäquat versorgt und betreut werden können.

 

Betreuungsangebot

Die Kinder werden in eine Familie oder Lebensgemeinschaft aufgenommen, in der der Elternteil, der überwiegend die Betreuung des Kindes übernimmt, über eine sozialpädagogische Ausbildung verfügt.

Diese Form der Betreuung ist geprägt durch große persönliche Nähe zwischen Kind und BetreuerIn. Gerade dieser Umstand erfordert von der BetreuerIn die Fähigkeit zu professioneller Distanz und fachlicher Reflektion.

In den Sozialpädagogischen Pflegefamilien stehen je nach Kapazität ein bis zwei Plätze zur Verfügung.

 

Das Zusammenleben

Die Kinder leben in einer familiären, wenn auch zeitlich begrenzten, Lebensgemeinschaft. Die Gestaltung des gemeinsamen Alltags ermöglicht dem Kind tragfähige Beziehungen aufzubauen. So kann es gelingen, seine emotionale und soziale Entwicklung zu stabilisieren und eine Lebensperspektive zu entwickeln.

 

Ziel der Maßnahme

ist entweder:

  • die Rückführung des Kindes bzw. Jugendlichen in die Herkunftsfamilie oder

  • die Fortführung der Hilfe in eine weiterführende Hilfeform bis zur Wiedereingliederung ins Lebensfeld oder bis zur Verselbständigung des jungen Menschen oder

  • der Verbleib in der Sozialpädagogischen Pflegefamilie

 

Fachberatung

Die Familie wird in ihrer Erziehungsaufgabe durch eine BeraterIn unseres therapeutischen und pädagogischen Fachdienstes Mosaik unterstützt. Neben der Beratung der Sozialpädagogischen Pflegefamilie zu Erziehungsthemen und Fragen des Zusammenlebens, gehören die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und die Kooperation mit dem Jugendamt zu den Schwerpunktaufgaben des Fachdienstes.

 

Rahmenbedingungen

Das Jugendamt trägt die Gesamtverantwortung für die Betreuung des Kindes oder Jugendlichen. Der überwiegend betreuende Elternteil erhält monatliche Pflegegeldleistungen, die durch das Jugendamt ausbezahlt werden. Die Vermittlung des Kindes in die Familie erfolgt über das Rupert-Mayer-Haus. In der Erziehung und Betreuung wird die Familie fachlich begleitet.

 

Rechtliche Grundlagen

Die Betreuung basiert auf den §§ 27 und 33 KJHG. Die Aufnahmeentscheidung und die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt.

Voraussetzungen für die Mitarbeit als sozialpäd. Fachkraft im Rahmen einer sozialpäd. Pflegefamilie sind u. a.:

  • die Bereitschaft, ein fremdes Kind längerfristig im eigenem
    Haushalt aufzunehmen,

  • ein hohes Maß an Belastbarkeit

  • die Bereitschaft, sich beraten zu lassen und das eigene pädagogische Verhalten zu reflektieren.

  • die Bereitschaft des Lebens- und Beziehungsumfelds, die Erziehung und Betreuung belasteter Kinder mit zutragen.